Vergleichsabschluss in Sachen Kindesunterhalt
Auch ein nicht leistungsfähiger Elternteil, der selbst Einkünfte unter dem Selbstbehalt erzielt, ist zur Bezahlung von Kindesunterhalt im Fall von Minderjährigen verpflichtet. Der Mindestbedarf ist zu leisten. AG – Familiengericht – Augsburg | AZ: 407 F 2424/11